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Deutscher Wetterdienst verurteilt: Wetterdienst-App muss Geld kosten

Deutscher Wetterdienst verurteilt : Wetterdienst-App muss Geld kosten

Die Bonner Firma Wetteronline hatte mit ihrer Klage vor dem Landgericht Erfolg: Der Deutsche Wetterdienst darf seine kostenlose Wetter-App nicht mehr anbieten.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf seine „DWD WarnWetter-App“ nicht mehr kostenlos anbieten. Das Landgericht Bonn hat am Mittwoch die Bundesrepublik Deutschland bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro zur Unterlassung verurteilt. Die App des Wetterdienstes, der eine Bundesoberbehörde ist, sei wettbewerbsrechtlich unzulässig. Geklagt hatte der private Bonner Wetterdienst Wetteronline. Gegen das Urteil kann der DWD innerhalb eines Monats Berufung einlegen (Aktenzeichen 16 O 21/16 – Landgericht Bonn). Das teilte Gerichtssprecher Bastian Sczech mit.

Joachim Klaßen, Diplom-Meteorologe und Geschäftsführer von Wetteronline, nach der Urteilsverkündung: „Wir sind erfreut.“ Der Streit zwischen den privaten Wetteranbietern und der mit Steuergeldern finanzierten Behörde schwelt schon lange. Seit Juni 2015 bietet der DWD in verschiedenen App-Stores die kosten- und werbefreie App an. Inhaltlich greift der DWD teils auf eigene Daten zurück, teilweise werden zum Beispiel Satellitenbilder und Blitzdaten extern hinzugekauft. Aus Sicht der privaten Anbieter allerdings eine unfaire Konkurrenz und zudem Wettbewerbsverzerrung.

Wetteronline steht nämlich in direktem Wettbewerb. Die App der Bonner kann entweder kostenlos und werbefinanziert genutzt werden oder als „Pro“-Version gegen Entgelt. Die vierte Kammer für Handelssachen des Landgerichts hat am Mittwoch entschieden, dass es DWD unterlassen muss, per App nicht nur Informationen über amtliche Warnungen, sondern allgemeine Informationen über das Wetter anzubieten.

Nach Ansicht der Richter handelt es sich um eine geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts, weil der DWD als öffentliche Hand Bürgern Dienstleistungen im Wettbewerb mit privaten Anbietern anbietet. Der DWD handele nicht hoheitlich, sondern werde als wirtschaftliches Unternehmen tätig. Deshalb sei es unerheblich, dass die App des DWD kostenfrei angeboten wird, denn mit dem Angebot fördere der DWD sein eigenes Unternehmen, steigert seine Bekanntheit und sein Ansehen auf dem Markt der Wetterdienstleister und damit seine Marktmacht. Das Angebot der DWD-App verstoße auch gegen das Deutsche-Wetterdienst-Gesetz (DWDG). Nach dieser Vorschrift hat der DWD für seine Dienstleistungen eine Vergütung zu verlangen. Auch nach der Novelle des DWDG in diesem Jahr sei das Angebot einer unentgeltlichen Wetter-App durch den DWD nicht zulässig, so die Richter. In Bielefeld ist eine Klage des Portals wetter.com gegen den DWD anhängig.