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Ausnahmezustand: An den tollen Tagen ist bei Lärm mehr Toleranz gefragt

Ausnahmezustand : An den tollen Tagen ist bei Lärm mehr Toleranz gefragt

In der Karnevalszeit gelten nicht nur für Narren besondere Gesetze, auch "normale" Bürger müssen Ausnahmen beachten: So wird in Hochburgen wie Köln und Düsseldorf während der "tollen Tage" mehr Toleranz in Sachen Lärm verlangt

Mehr Verständnis ist vor allem in der Nacht zum Karnevalsdienstag gefragt, erklärt die Region West des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und bezieht sich dabei auf Mietrechtsfälle. Das Amtsgericht Köln habe es sogar offen gelassen, ob die gesetzlichen Ruhezeiten in dieser Nacht überhaupt gälten. Zumindest könne ein Gastwirt nicht belangt werden, wenn noch nach 01.00 Uhr laute Musik aus seiner Kneipe dringe, so der Verband.

Wenn beim Karnevalszug die Kamellen so hart fliegen, dass ein Fenster zu Bruch geht, haftet laut IVD der Verursacher beziehungsweise der Umzugsorganisator. Anders sei die Situation, wenn sich die Bewohner aus dem Fenster lehnten und um Süßigkeiten bäten.

"Gehen dabei die 'Kamelle' daneben, fallen durch das offene Fenster in die Wohnung und zerstören eine teure Vase, dann haftet der Bewohner, denn er hat sich bewusst der Gefahr ausgesetzt, dass die Naschereien in seiner Wohnung landen können", teilte der Verband mit.

Reißt beim Umzug ein Karnevalswagen eine Stromleitung ab und sorgt für einen längeren Stromausfall, dann haftet niemand, wenn in den Kühlschränken von Privatpersonen Vorräte verderben. Gastronomen und andere Gewerbetreibende könnten sich mit einer sogenannten Geschäftsunterbrechungsversicherung gegen solche Schäden versichern.

Unmittelbar nach dem Umzug müssen die Stadt beziehungsweise der Veranstalter dafür sorgen, dass Straßen und Gehwege gesäubert werden. Haben "Wildpinkler" die Fassade oder Einfahrt eines Hauses verunreinigt, muss der Eigentümer selbst für die Reinigungskosten aufkommen - wenn er die Untäter nicht ertappt.

Dem IVD-West (Köln) gehören in NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland etwa 1200 Immobilienberater, Makler, Hausverwalter und Sachverständige an.