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Zeltanlieger klagen wieder

Zeltanlieger klagen wieder

In Westum tritt keine Ruhe um die Ruhe der Nachbarn ein

Sinzig-Westum. (lz) Das Zelt steht, aber über dem Westumer Zeltkarneval hängt auch in diesem Jahr wieder das Damoklesschwert eines Eilverfahrens vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht.

Am Freitag haben die in der Interessengemeinschaft zusammengeschlossenen Anlieger vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz Klage gegen die gaststättenrechtliche Genehmigung der Stadt Sinzig eingereicht.

Dies bestätigte am Wochenende gegenüber dem General-Anzeiger KG-Chef Rudi Fuchs. Von den Sprechern der Interessengemeinschaft gab es zum Sachverhalt keinen Kommentar.

Inhaltlich geht es bei der Klage vor allen Dingen um die Dauer der Prunksitzung am 29. Januar und der Sitzung an Weiberfastnacht. Die sollen zwar musikalisch um 24 Uhr beendet sein, aber bis 2 Uhr ist bei leiser Musik weiter der Ausschank erlaubt. Gegen diese Tatsache und auch gegen den Traditionscharakter einiger Veranstaltungen richtet sich der Widerspruch der Kläger.

"Das läuft wie erwartet", so Rudi Fuchs. Bei der KG erwartet man eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes bis Mittwoch oder Donnerstag dieser Woche. Damit bliebe dann für beide Seiten Zeit, die nächste Runde vor dem Oberverwaltungsgericht einzuläuten.

Ob und wie Karneval in dem im Jubiläumsjahr besonders schmucken Festzelt gefeiert werden kann, könnte sich also wie in den Vorjahren erst am Freitag vor der Veranstaltung entscheiden. Zumindest Karten für die Prunksitzung und auch für die Traditionssitzung gibt es noch. Sie werden auch noch an der Abendkasse verkauft.