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Verhandlung in Rheinbach: Angeklagter lehnt Bußgeldangebot des Gerichts ab

Verhandlung in Rheinbach : Angeklagter lehnt Bußgeldangebot des Gerichts ab

Ein 24-Jähriger soll andere im Straßenverkehr gefährdet haben. Statt Einstellung folgt nun ein Prozess. Der Angeklagte soll einen anderen Autofahrer in Rheinbach zu einer Vollbremsung gezwungen haben.

Der Anklagevorwurf gegen einen 24-jährigen Glasfachschüler lautete Nötigung gemäß Paragraf 240 Strafgesetzbuch (StGB). Am 11. Juli des vergangenen Jahres soll er gegen 19.30 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit aus Richtung Glasfachschule kommend in die Zingsheimstraße gefahren sein und dort einer Pflanzinsel nicht richtig ausgewichen und auf die Gegenfahrbahn geraten sein. Dadurch wurde ein entgegenkommender Fahrer zur Vollbremsung bis zum Stillstand gezwungen. Zudem hielten sich zwei Kinder mit Fahrrädern auf der Straße auf, die allerdings laut Zeugenaussagen nicht gefährdet wurden.

Weil ansonsten zunächst nichts Schlimmeres bekannt war, hatten Staatsanwaltschaft und Gericht überlegt, das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes nach Paragraf 153 Strafprozessordnung einzustellen. Daraus wurde nichts. Auch nach Rücksprache mit seinem Verteidiger war der junge Mann nicht bereit, auf diesen Vorschlag einzugehen. Nach der Vernehmung der Zeugen stellte sich für das Gericht und die Staatsanwaltschaft die Sache anders dar: Nun kommt der Paragraf 315 c des StGB ins Spiel – Gefährdung des Straßenverkehrs – und nach der neuen Rechtslage stellte der Verteidiger einen Aussetzungsantrag. Das bedeutet: Es gibt einen neuen Prozess, der wohl erst im Dezember stattfinden wird.

Wie der Verteidiger sagte, habe sein Mandant sein Auto wegen der Kinder auf Schrittgeschwindigkeit abgebremst. Nur um dem Hindernis auszuweichen, sei er auf die Gegenfahrbahn geraten. „Wie will ein Zeuge überhöhte Geschwindigkeit erkannt haben“, fragte der Verteidiger. Der Angeklagte ließ sich dahingehend ein, er sei 30 Stundenkilometer schnell gefahren und seine Reifen hätten gequietscht, weil der Reifendruck zu niedrig gewesen sei. Seine beiden Freunde, die mit im Auto gesessen hatten, hatten damals bei der Polizei ausgesagt, es sei nichts Besonderes passiert. Einer der beiden knickte dann jedoch ein und sagte aus, es sei doch etwas brenzlig gewesen.

Der Zeuge, der das Geschehen angezeigt hatte, schilderte dann den Hergang aus seiner Sicht. Er habe vor seinem Haus gestanden und sei durch die quietschenden Reifen aufmerksam geworden. Der Angeklagte sei aus der Straße „An der Glasfachschule“ auf die Zingsheimstraße gebogen, habe in der Kurve beschleunigt und nur, weil der entgegenkommende Fahrer so stark gebremst habe, sei es nicht zu einem Zusammenstoß gekommen. Der ausgebremste Fahrer bestätigte im Prinzip die Aussage des Zeugen. Der Wagen des 24-Jährigen sei nur ganz knapp an seinem Auto vorbeigeschrammt.

Der Strafrichter fragte den Angeklagten, was er zu der Schilderung einer gefährlichen Situation durch die Zeugen sage. Der 24-Jährige blieb dabei, er habe nichts getan, es habe sich um eine „stinknormale“ Verkehrssituation gehandelt. Was die Staatsanwaltschaft zu der Bemerkung veranlasste, er habe kein Unrechtsbewusstsein. Daraufhin beantragte der Verteidiger die Aussetzung des Verfahrens.