Städtebau : Dorferneuerung Heppingen ist anerkannt
HEPPINGEN Private Eigentümer von ortsbildprägenden Gebäuden können nun Förderanträge stellen. Die Unterstützung kann bis zu 30.000 Euro betragen.
Erst Anfang des Jahres hatten die städtischen Gremien den Entwurf des Dorferneuerungskonzeptes Heppingen beschlossen. Jetzt haben auch die übergeordneten Behörden das Konzept anerkannt. Damit wird der Weg frei für private Eigentümer ortsbildprägender Gebäude: Diese können ab sofort entsprechende Förderanträge bei der Kreisverwaltung Ahrweiler stellen.
Ende des Jahres 2017 konnte die Verwaltung, nachdem sie zuvor das Einverständnis des Innenministeriums erhielt, die Entwicklung in Heppingen durch die Aufstellung und prozesshafte Bearbeitung eines Dorferneuerungskonzeptes angehen. Nach etwa zweijähriger intensiver Arbeit mit der Bürgerschaft und dem Ortsbeirat, von dem die Initiative zur Entwicklung eines Dorferneuerungskonzepts ausgegangen war, entstand so das Gerüst eines qualifizierten Konzeptes mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die sowohl den öffentlichen als auch den privaten Bereich mit einbezogen.
Erhalt des Ortsbildes
Das Ortsbild sollte erhalten und gepflegt, die dortige Aufenthaltsqualität und die touristischen Infrastruktureinrichtungen verbessert und vorhandene eigenständige Versorgungsfunktionen gestärkt werden. Ebenfalls eine Rolle spielten dabei die Bewahrung und Stärkung des regen Vereinslebens sowie die Berücksichtigung der Belange von Kindern, Jugendlichen und Senioren in allen Bereichen. So konnte gemeinsam eine nachhaltige Zukunftsperspektive – insbesondere auch für kommende Generationen – entwickelt und in einen Entwurf planerisch und textlich aufgenommen werden.
Bis zu 30.000 Euro
Private Eigentümer können ab sofort für die Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Gebäude Förderanträge nach der „Verwaltungsvorschrift Dorf“ stellen und eine Förderung von bis zu 30.000 Euro erhalten, maximal jedoch 35 Prozent der anrechenbaren Baukosten. Voraussetzung ist zwingend, dass mit den privaten Baumaßnahmen noch nicht begonnen wurde. Die Mindestinvestition beträgt dabei 7669 Euro. Ziel der „Privaten Dorferneuerung“ ist es, dass die Gebäude ihr ursprüngliches Erscheinungsbild erhalten und die regionaltypische Bauweise widerspiegeln sollen.
Die bewilligende Behörde ist die Kreisverwaltung Ahrweiler. Vor Antragstellung sollten unbedingt in einem Vor-Ort-Termin die einzelnen gestalterischen Details mit der Dorferneuerungsbeauftragten des Kreises, Angelika Petrat, Telefon (02641) 97 52 91, geklärt werden.
Das Antragsprozedere ist auf der Homepage der Kreisverwaltung www.kreis-ahrweiler.de unter Bürgerservice/Förderungen/Dorferneuerung/Private Dorferneuerung zu finden. Ebenso steht die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler unter (02641) 8 72 14 mit Ansprechpartnerin Beatrix Göbel unterstützend zur Verfügung.