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Kreissportgericht fällt noch kein Urteil: Entscheidung um Aufstieg in die Bezirksliga vertagt

Kreissportgericht fällt noch kein Urteil : Entscheidung um Aufstieg in die Bezirksliga vertagt

Zwei Wochen nach Saisonende der Fußballkreisliga steht immer noch nicht fest, ob Beuel oder Niederkassel sich über einen Aufstieg freuen dürfen. Dies hängt von einer Entscheidung des Kreissportgerichts in Köln ab - doch die lässt auf sich warten.

Auch gut zwei Wochen nach dem Saisonfinale der Fußballkreisliga steht weiterhin nicht fest, wer die Bezirksliga 2 in der kommenden Spielzeit komplettieren wird. Sowohl der Bonner Vertreter SV Beuel 06 als auch der 1. FC Niederkassel (Kreis Sieg) machen sich weiterhin Aufstiegshoffnungen.

Hintergrund der Unklarheit ist der Einspruch des SV Beuel gegen die Spielwertung der Partie in Ippendorf. Beuel hatte die Begegnung verloren, war aber mit dem Einsatz eines Ippendorfer Spielers nicht einverstanden. Dieser hatte zwei Spieltage zuvor eine Rote Karte gesehen und war für nur ein Spiel gesperrt worden. Die Mindestdauer der Strafe hätte aufgrund einer Wiederholungstat allerdings mindestens zehn Tage betragen müssen. Geht es nach dem SV Beuel, hätte der Spieler somit nicht auflaufen dürfen, die Begegnung müsse also für den SV gewertet werden. Ippendorf war vom Kreissportgericht (KSG) Bonn aber schriftlich mitgeteilt worden, dass der besagte Spieler wieder spielberechtigt sei.

Eine Entscheidung in dem Fall wird das KSG Köln treffen. Das Urteil hätte weitreichende Folgen. Sollte Beuel die Punkte aus der Partie zugesprochen bekommen, würde es eine andere Aufstiegskonstellation geben. Dann käme der SV auf einen Quotienten von 2,25 und würde an Niederkassel (2,2) wieder vorbeiziehen. Beuel würde aufsteigen.

Das erste Urteil des KSG Bonn wurde aufgehoben. Da sich das Bonner Gericht für Befangen hat erklären lassen, hat das Bezirksgericht den Fall nach Köln vergeben. Dort kam es am Montag zu einer öffentlichen Sitzung, allerdings ohne Urteil. In der Verhandlung, in der es zunächst ausschließlich um die mögliche Sperre des Ippendorfers ging, wurde das Urteil vom Kreissportgerichtsvorsitzenden Axel Zimmermann vertagt. „Wir haben für uns entschieden, dass wir heute kein Urteil fällen können“, so Zimmermann. „Die Sache ist so komplex, dass wir uns damit mit ausreichend Zeit befassen werden.“ Man wolle noch einmal alle Fakten sorgfältig prüfen. Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugesandt.

Unter den Parteien befinden sich auch die Vertreter des Kreis Sieg, da sie von der Aufstiegskonstellation unmittelbar betroffen sind. Nach dem Urteilsspruch haben alle Beteiligten die Möglichkeit, erneut Einspruch einzulegen.