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Sommerliche Temperaturen in Bonn und Region: Hier ist das Grillen in Bonn erlaubt

Sommerliche Temperaturen in Bonn und Region : Hier ist das Grillen in Bonn erlaubt

Zum Wochenende steigen die Temperaturen. Es kann gegrillt werden. Grillen auf öffentlichen Grünflächen ist in Bonn unter Einhaltung bestimmter Vorgaben erlaubt. Hier der Überblick.

Der Bonner Stadt hat im März 2017 einen Antrag beschlossen, der die Aufhebung des allgemeinen Grillverbots an öffentlichen Plätzen vorsieht. Die Aktualisierung des Paragrafen 3 der Straßenordnung bedeutet aber keinesfalls, dass man jetzt alles darf.

So ist das Grillen an öffentlichen Plätzen zum Beispiel nur dann erlaubt, wenn keine Gefahr für andere Personen oder die Umgebung besteht und keine „Belästigungen durch Rauch, Geruch und Flugasche zu befürchten sind“, heißt es in dem Änderungsbeschluss. Die genauen Regelungen zum Grillen an öffentlichen Plätzen unterliegen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Grundsätzlich gilt: Es darf nur dort gegrillt werden, wo der Abstand zum Waldrand mehr als 100 Meter beträgt, das nächste Wohngrundstück mindestens 25 Meter entfernt liegt und der Abstand zu Baumkronen mehr als zwei Meter aufweist. Außerdem dürfe der Grill zu keiner Zeit allein gelassen werden. Nach dem Grillen müsse die Glut gelöscht sowie sämtliche Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden.

Die Erlaubnis zu Grillen, wird meist durch ein Schild ausgewiesen. Ein Feuer in der Natur zu entzünden, ist dagegen strafbar. Das gilt besonders, wenn es sich um ein Naturschutzgebiet handelt. Mindestens 25 Euro kostet dies in NRW. Wer sein Grillfeuer nicht ordentlich löscht kann mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro rechnen (§17 OWIG).

Beim Grillen müssen geeignete Grills - zum Beispiel Holzkohlegrills - verwendet und ein ausreichender Abstand zum Boden eingehalten werden, damit dieser nicht verbrannt oder versengt wird. Deswegen dürfen auch keine Einweggrills auf Wiesen benutzt werden. Außerdem dürfen nur die zum Grillen handelsüblichen Brennstoffe verwendet werden. Gasgrills sind grundsätzlich erlaubt.

Spiritus oder andere flüssige Grillanzünder sind verboten. Beim Grillen ist das Feuer ständig zu beaufsichtigen und muss beim Verlassen des Grillplatzes oder bei starkem Wind vollständig gelöscht werden. Auch, wenn der Grill noch so groß ist und die Bierkästen so schwer, weist die Stadt in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Flächen bei der Anlieferung nicht mit Autos befahren werden dürfen.

Nach dem Grillen und bei starkem Wind muss das Feuer vollständig gelöscht und ordnungsgemäß entsorgt werden. Das bedeutet: abgekühlte Asche gehört in die Restmülltonne. Noch warme Grillasche darf nicht in Papier oder Plastik eingepackt werden.

Lagerfeuer sind auf Bonns Grünflächen verboten. Die einzige Ausnahme: Auf zugelassenen Zelt- oder Campingplätzen.

Auf welchen Plätzen darf man in Bonn nicht grillen?

Grünfläche heißt nicht immer Grillfläche. Auf einigen Flächen ist das Grillen ausdrücklich verboten. Dazu gehören alle Spielplätze und die Hundefreiliaufflächen.

Regeln für das Grillen auf dem Balkon oder im Garten

Wer nicht auf öffentliche Plätze angewiesen ist und lieber im Garten oder auf der Terrasse grillt, sollte sich ebenfalls an bestimmte Regeln halten. „Am Ende hängt alles von der Höhe der Emission ab“, weiß Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr. „Ein Elektrogrill sorgt zum Beispiel für weniger Konflikte als ein rauchender Holzkohlegrill“, sagt er.

Denn die Nachbarn dürfen nicht durch Rauch oder Qualm in ihrer Wohnung gestört werden. Die Nachtruhe muss ebenfalls eingehalten werden. Allerdings sei es generell ratsam, seine Pläne vorher mit den Nachbarn abzusprechen, um Streit zu vermeiden. Auch sollten Mieter sich ihren Mietvertrag genau ansehen, denn der Vermieter hat durchaus das Recht, seinen Mietern das Grillen auf dem Balkon oder im Garten grundsätzlich zu verbieten, informiert der Bonner AnwaltVerein.

Das Missachten dieser Regeln kann zu Verwarnungen und Geldbußen führe, selbst zur Fristlosen Kündigung des Mietvertrags, auch, wenn letzteres doch eher selten vorkommt. Ähnlich verhält es sich bei Grundstückseigentümern – zwar kann ihnen niemand das Grillen verbieten, doch auch sie sind verpflichtet, ihre Nachbarn nicht zu belästigen.

Grillplätze in Bonn und der Region

Grundsätzlich rät der Bonner Anwaltverein daher, in Parks darauf zu achten, dass eine explizite Erlaubnis besteht und den Müll anschließend zu entsorgen. Wer im Garten oder auf dem Balkon grillt, sollte sicher stellen, dass es ihm im Mietvertrag auch erlaubt ist und nicht öfters als einmal im Monat geschieht. Die Nachtruhe sollte auf jeden Fall eingehalten werden und idealerweise benutzen Grillfreunde einen Gas- oder Elektrogrill.