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Unfall am Rheinbacher Bahnhof: Motorradfahrer zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt

Unfall am Rheinbacher Bahnhof : Motorradfahrer zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt

Mit rund 100 Kilometern pro Stunde fuhr ein 26-Jähriger vergangenes Jahr in eine Fahrradfahrerin. Die 17-Jährige wurde damals schwer verletzt. Nun fiel das Urteil im Prozess am Rheinbacher Strafgericht.

Ein schwerer Verkehrsunfall hat um ein Haar das Leben eines heute 17-jährigen Mädchens gekostet. Im April des vergangenen Jahres hatte ein 26-jähriger Mann auf seinem Motorrad die junge Frau auf ihrem Fahrrad in der Nähe des Rheinbacher Bahnhofs mit überhöhter Geschwindigkeit regelrecht „abgeschossen“. Das Mädchen musste in der Bonner Uniklinik behandelt und eine Woche stationär aufgenommen werden, der Unfallverursacher indes machte sich zu Fuß aus dem Staub. Dafür bekam er vom Rheinbacher Strafgericht nun die Quittung: Zehn Monate Freiheitsstrafe lautete das Urteil. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der Rheinbacher hatte das Motorrad erworben, um es schließlich gewinnbringend zu veräußern. Obwohl er keinen Führerschein besitzt und das Motorrad keine Betriebserlaubnis hatte, setzte er sich darauf, um eine Runde zu drehen. Sein Verteidiger ließ sich dahingehend ein, sein Mandant habe nicht widerstehen können, auch einmal mit dem Fahrzeug zu fahren.

Ein Zeuge sagte später aus, er habe das Motorrad kommen hören. Aufgrund der extrem hohen Drehzahl habe er darauf geschlossen, dass die Maschine mit deutlich mehr als 50 Kilometer pro Stunde gefahren sein musste. Ein Gutachter war schließlich zu dem Schluss gekommen, der Fahrer müsse beim Auftreffen auf das Fahrrad mit um die 100 Kilometer pro Stunde unterwegs gewesen sein. So war das Motorrad nach dem Zusammenstoß noch mehr als 80 Meter weit gerutscht. Ob das Verhalten des Fahrers auf Cannabiskonsum zurückzuführen war, konnte auch rechtsmedizinisch nicht geklärt werden.

Opfer kann sich an Unfallhergang nicht erinnern

Das als Zeugin geladene Mädchen schilderte: Sie sei vom Ballettunterricht gekommen und wollte dann mit ihrem Fahrrad nach Hause fahren. Nach dem Unfall habe sie einen „Filmriss“ gehabt und könne sich an nichts mehr erinnern. Im Krankenhaus sei sie aufgewacht, sei dann eine Woche dortgeblieben und noch drei Wochen zu Hause.

Eine Platzwunde am Kopf habe genäht werden müssen und am rechten Bein habe sie eine Narbe davongetragen. Noch heute leide sie regelmäßig unter Kopfschmerzen, traue sich nicht, Fahrrad zu fahren und habe auch sonst Angst im Straßenverkehr. Auch in der Schule litt sie unter den Folgen des Unfalls. So habe sie sich anfangs um eine Note verschlechtert, das aber halbwegs wieder aufgeholt. Ob sie allerdings den Numerus clausus für das angestrebte Medizinstudium schaffe, stehe in Frage.

Schließlich ging es vor Gericht noch um einen Täter-Opfer-Ausgleich. Der Anwalt des Mädchens forderte zunächst 15.000 Euro Schmerzensgeld, was dem Gericht allerdings zu hoch erschien. Die Anwälte einigten sich schließlich auf 6000 Euro für den Ersatz von Sachschäden und Schmerzensgeld zuzüglich anfallender Anwaltsgebühren. Die Staatsanwaltschaft forderte schlussendlich eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Dem folgte das Gericht.