1. Incoming

Pflege in Nordrhein-Westfalen: NRW-Heime sind am teuersten

Pflege in Nordrhein-Westfalen : NRW-Heime sind am teuersten

An Rhein und Ruhr ist der Eigenanteil für Heimbewohner bundesweit am höchsten. Auch die legale Beschäftigung einer ausländischen Pflegekraft kostet Tausende Euro.

Die Deutschen werden immer älter, damit steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen an. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell 650 000 Pflegebedürftige. Nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft wird die Zahl bis zum Jahr 2035 auf 900 000 steigen. Für Betroffene und Angehörige bringt das große Herausforderungen mit sich – auch finanziell. Die wichtigste Fragen.

Was kostet ein Pflegeheim?

Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Doch wenn die Einschränkungen zu groß werden, wird es Zeit für ein Pflegeheim. Bundesweit gibt es rund 14 500 Heime, die Unterschiede in Ausstattung, Leistungen und Kosten sind groß. Zum einen fallen Kosten für Pflege und Betreuung an, hierfür kommen grundsätzlich die gesetzliche oder private Pflegeversicherungen auf. Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (inklusive Investitionskosten) und eventuelle Zusatzleistungen. Diese Kosten trägt grundsätzlich der Pflegebedürftige.

Warum kostet ein Platz in NRW besonders viel?

Die regionalen Unterschiede sind groß. In Sachsen liegt der durchschnittliche monatliche Eigenanteil nur bei 1232 Euro, in Nordrhein-Westfalen muss der Pflegebedürftige im Schnitt dagegen 2350 Euro aus eigener Tasche zahlen. „80 Prozent der Pflegeheimkosten entfallen auf Lohnkosten, entsprechend wirken sich die vergleichsweisen hohen Löhne für Pflegekräfte in NRW aus“, erklärt ein Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherungen (PKV), der die durchschnittlichen Eigenanteile in den Heimen ermittelt hat. So liegt der durchschnittliche Bruttomonatslohn für Altenpflege-Fachkräften in NRW laut Hans-Böckler-Stiftung bei 2917 Euro, in Sachsen bei 2203 Euro. Dabei spielt auch eine Rolle, dass in NRW öfter gewerkschaftlich gut organisierte Wohlfahrtsverbände Träger der Heime sind, die oft besser zahlen als private Anbieter.

Zahlen auch die Angehörigen?

Grundsätzlich muss der Pflegebedürftige seinen Eigenanteil zahlen. Bei der Mehrheit der Betroffenen reichen Rente und Vermögen dazu aber nicht aus. Dann haften auch Kinder für ihre Eltern (nicht aber Enkelkinder, Nichten und Geschwister). Konkret wird das Sozialamt einspringen und das Geld von den Kindern zurückfordern. „Zahlen müssen Kinder aber nur, wenn sie dadurch nicht ihren eigenen Lebensbedarf und den ihrer eigenen Familie gefährden“, betont die Verbraucherzentrale. Als Faustregel gilt: Der Mindestselbstbehalt für Kinder beträgt 1800 Euro netto pro Monat für Alleinstehende, hinzu kommen der Selbstbehalt für weitere Familienmitglieder. „Auch höhere Wohnkosten können unter Umständen berücksichtigt werden“, betont die Verbraucherzentrale.

Was gilt bei der Pflege zuhause?

Rund 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden daheim versorgt, etwa die Hälfte davon mit Unterstützung ambulanter Pflegedienste. Die andere Hälfte wird allein von Angehörigen gepflegt, überwiegend von Frauen. Doch die klassische Rollenverteilung ändert sich und so werden ambulante Dienste immer öfter nachgefragt. Diese rechnen ihre Leistungen wie Hilfe beim Waschen oder Essen dann direkt mit der Pflegekasse ab.

Wie wirkt sich der Pflegermangel aus?

Manche Pflegeheime können die vorgeschriebene Fachkraftquote von 50 Prozent nicht erfüllen. Sie müssen dann Patienten abweisen, obwohl sie freie Betten haben. Aus gleichem Grund müssen die ambulanten Pflegedienste laut der Freien Wohlfahrtspflege allein in NRW pro Monat insgesamt 9000 Absagen an Bedürftige erteilen.

Was ist bei ausländischen Pflegekräften zu beachten?

Immer wichtiger wird die Hilfe ausländischer, meist osteuropäischer Kräfte. Seit der EU-Osterweiterung gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch für Arbeitnehmer aus Polen, Tschechien und Litauen, sie dürfen hier also unbeschränkt arbeiten. Sie müssen mindestens den Mindestlohn bekommen und dürfen nicht für einen 24-stündigen Dauerbereitschaftsdienst eingesetzt werden. Sie müssen sozialversichert werden, sofern sie nicht als Selbstständige tätig sind. Im Schnitt fallen damit Kosten von rund 2200 Euro im Monat an, so Land und Verbraucherzentrale.