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Justizminister Peter Biesenbach: NRW-Minister fordert härteres Vorgehen gegen Cybercrime

Justizminister Peter Biesenbach : NRW-Minister fordert härteres Vorgehen gegen Cybercrime

NRW-Justizminister Peter Biesenbach fordert erneut ein Bundesgesetz gegen Verbrechen, die über digitale Kanäle organisiert werden. Wie aktuell das Thema ist, zeigte er mit drei Meldungen vom Kampf gegen Drogen, auch aus Bonn.

Ist der Staat gegen den illegalen Handel von Drogen oder anderen Produkten über heimliche, digitale Kanäle hilflos? Mit drei Fahndungsmeldungen bewies NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Dienstag das Gegenteil. Gleichzeitig zeigen die Vorgänge, dass digitale Kanäle genauer beobachtet werden müssen, um eine Reihe an Delikten zu bekämpfen. „Früher geschahen Verbrechen praktisch nur im realen Leben, jetzt werden sie immer öfter über digitale Kanäle organisiert“, sagt Biesenbach, „da müssen wir drauf reagieren.“

Mehr als 600.000 Euro hatte „der schöne Holländer“ mit dem Verkauf von Drogen aller Art über das Darknet eingenommen, also über den verborgenen Teil des Internets. Den Spitznamen hatte der Mann unter Fahndern bekommen, weil Postbeamte oft von einem gut aussehendem Niederländer erzählt hatten, wenn Polizisten fragten, wer verdächtige Briefsendungen an wechselnden Poststationen abgegeben hatte. Das Versteckspiel nützte dem mutmaßlichen Täter nichts: Die Anklage am Landgericht Kleve ist eingereicht, es geht um 126 Fälle von Drogenhandel, also drohen mehrere Jahre Haft.

Gegen acht mutmaßliche Drogenhändler aus Bonn und Siegburg gelang ebenfalls der Zugriff. 40 Kilogramm Marihuana waren beschlagnahmt worden, ein Gewinn von 650.000 Euro soll eingetrieben werden, die Anklage beim Landgericht Bonn ist eingereicht.

"Einer unserer größten Schläge gegen Drogenhandel im Netz"

Der größte Coup gelang der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC NRW) aber mit Kollegen aus den Niederlanden sowie der Zollfandung in Bayern. Nachdem 2017 drei mit synthetischen Drogen gefüllte Briefe mangels Zustellbarkeit bei der Post aufgefallen waren, wurden über längere Zeit mögliche Handelswege erkundet. Der Zugriff erfolgte am Mittwoch vergangener Woche: Zwölf Wohn- und Geschäftsräume in den Niederlanden wurden durchsucht, außerdem ein Objekt in Nettetal im Kreis Viersen. 2,7 Millionen Euro sollen eingetrieben werden, mindestens 15.000 Mal wurden Drogen verkauft. Gegen elf Personen wird ermittelt, vier kamen in Haft.

Der illegale Online-Shop der Bande war für jedermann erreichbar, sofern man die nur einer bestimmten Szene bekannte digitale Adresse kannte. „Die fühlten sich in den Niederlanden wohl relativ sicher“, sagt Oberstaatsanwalt Markus Hartmann, Leiter der ZAC NRW, „aber da haben sie sich verrechnet.“ Er ergänzt: „ Das ist einer unserer größten Schläge gegen Drogenhandel im Netz.“

Dabei bestätigen die drei Fälle, wie dreist Straftäter digitale Kanäle für ihre Straftaten nutzen – und wie intelligent sie vorgehen. So versandte die niederländische Gruppe an ihre Kunden oft zuerst einen Schokoriegel als scheinbare Gegenleistung für eine Zahlung. Erst mit einem beigelegten Bestellcode konnten die Käufer dann die Lieferung der illegalen Ware veranlassen, also nachdem sich die Postadresse als richtig erwiesen hatte.

Für NRW-Justizminister Biesenbach ist der dreifache Durchbruch Anlass, erneut auf Bundesebene härtere Regeln gegen Cyberverbrechen zu fordern. Er drängt darauf, dass nicht nur Händler von Drogen, Kinderpornos oder auch Waffen vor Gericht gestellt werden können, sondern viel leichter auch die Betreiber heimlicher Plattformen im Darknet.

Server stehen oft in Industriestaaten

Drei Jahre Haft sollen sie riskieren, wenn sie Straftätern die technische Infrastruktur für ihre Aktivitäten zur Verfügung stellten, ohne dass eine konkrete vorsätzliche Beihilfe nachgewiesen werden muss. Der Bundesrat hat den Vorschlag bereits im Herbst unterstützt, nun drängt Biesenbach auf die Unterstützung des Justizministers: „Wir warten nun viele Monate auf ein Votum. Der Kampf gegen die Cyberkriminalität ist zu wichtig, um weiter durch die Handlungsunfähigkeit des Bundesjustizministeriums behindert zu werden.“

Dabei räumt Experte Hartmann mit dem Vorurteil auf, illegale Plattformen würden fast nur aus Ländern betrieben, auf die die deutsche Justiz keinen Zugriff hat. „Aus technischen Gründen schrecken die Betreiber solcher Plattformen oft davor zurück, die Rechner in völlig abgelegenen Ländern aufzustellen.“

Und weil die Server also oft in Industriestaaten stehen, könne die Justiz zuschlagen, so Hartmann: „Innerhalb der EU arbeiten die Behörden traditionell eng zusammen. Aber auch mit vielen anderen Ländern kooperieren wir immer besser.“