1. Incoming

Nachbarschaftsstreit in Roisdorf: Roisdorfer ärgert sich über Nachbargrundstück

Nachbarschaftsstreit in Roisdorf : Roisdorfer ärgert sich über Nachbargrundstück

Der Roisdorfer Marcus Offermanns ärgert sich über den Zustand seines Nachbargrundstücks. Der Grundstücksbesitzer wird nun aufgefordert, den Missstand zu beseitigen.

Es soll schon Fälle gegeben haben, da gerieten sich zwei Nachbarn in die Haare, weil ein paar Zweige eines Apfelbaums über den Zaun ragten. Darüber kann Marcus Offermanns nur milde lächeln. Der 58-Jährige wohnt seit 2013 an der Straße Ehrental in Roisdorf. Der Innenhof seines Hauses ist durch eine Mauer vom benachbarten Hanggrundstück abgegrenzt. Über die Mauern wuchern Brennnesseln und Brombeerbüsche.

Doch diese Beeinträchtigung ist für Offermanns noch nicht einmal so schlimm. Viel gravierender sei es, dass die Büsche nach vorne zur Straße hin wuchern und den Bürgersteig komplett bedecken. Fußgänger müssten also auf die Fahrbahn ausweichen. Seit Jahrzehnten sei das Grundstück verwildert. Gespräche mit Eigentümer Franz-Josef Faßbender hätten nichts gebracht. Die Stadt Bornheim habe er erstmals 2014 über den Zustand des Grundstücks informiert, zuletzt über seine Anwältin am 17. April dieses Jahres. Geschehen sei allerdings nichts.

„Obgleich Abhilfe zugesagt wurde, zuletzt in Form einer Ersatzvornahme, ist seit Monaten nichts veranlasst worden“, schreibt die Anwältin an die Stadt. Ein städtischer Sachbearbeiter habe erklärt, aufgrund von Erkrankungen von Mitarbeitern könnten keinerlei Maßnahmen durchgeführt werden. Und weiter: „Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Es ist völlig befremdlich, dass es nicht möglich ist, einen Missstand zu beseitigen, weil angeblich Personal dauerhaft erkrankt ist.“

Ende 2018 hatte Faßbender im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens Pflanzen auf dem Grundstück zurückgeschnitten. Dabei sei zutage gekommen, so die Anwältin, dass Erdmassen vom Hanggrundstück bereits auf den Bürgersteig gerutscht seien. Nun befürchtet Offermanns, dass weiteres Erdreich nach starken Regenfällen auf öffentlichen Grund und auf sein Grundstück rutscht. „Dies stellt eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar“, schreibt die Anwältin und bittet die Stadt Bornheim mit Schreiben vom 2. Januar 2019 „dringend“ darum, Maßnahmen zu ergreifen.

Die Pressestelle der Stadt Bornheim erklärte auf Anfrage des General-Anzeigers, zu solchen Einzelfällen nehme man grundsätzlich keine Stellung. Der Fall sei aber bekannt. Der Grundstücksbesitzer werde nun aufgefordert, den Missstand zu beseitigen.

Für Grundstücksbesitzer Franz-Josef Faßbender stellt sich die Sache ganz anders dar: Er habe den Überwuchs zur Seite des Nachbargrundstücks im Herbst 2018 zurückgeschnitten. Die Fläche vor seinem Grundstück zur Straße hin gehöre aber nicht ihm, sondern der Stadt Bornheim. Dies sei im Grundbuch dokumentiert. Also sei die Stadt auch verpflichtet, dort befindliches Erdreich zu entfernen. Dieses Erdreich auf städtischem Grund sei schon dort gewesen, als er das Grundstück in den 1990er Jahren erworben habe.