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Reblausgesetz: Winzer muss Weinberg in Marienthal kappen

Reblausgesetz : Winzer muss Weinberg in Marienthal kappen

Mitten in grünen Weinbergen trägt ein Wingert braunes Herbstlaub. Allerdings sind die Rebstöcke nicht vertrocknet, sondern sie wurden absichtlich gekappt.

Wer durch Marienthal fährt, reibt sich derzeit die Augen. Mitten in grünen Weinbergen trägt ein Wingert braunes Herbstlaub. Den Grund erläutert Hubert Pauly, Präsident der Ahrwinzer, der einen solchen Fall in dieser Größenordnung in seiner Laufbahn als Winzer noch nicht erlebt hat. „Hier wird das sogenannte Reblausgesetz angewendet“, sagt Pauly.

Dieses besage, dass, wenn ein Winzer einen Weinberg nicht mehr bewirtschaften wolle, dieser die Rebstöcke in der Vegetationsperiode oberhalb der Wurzel kappen müsse, damit der Weinberg keine Krankheiten auf benachbarte Stöcke übertragen könne. „Danach hat der Winzer dann zwei Jahre Zeit, den Weinberg komplett zu roden“, erklärt Pauly. Dass die bearbeitete Weinbergsfläche in Ordnung sei, davon zeuge mitten in den braunen Reihen ein grüner Rebstock. „Der wurde beim Kappen vergessen“, erklärt der Präsident des Winzerverbandes Ahr.