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World Conference Center Bonn: Womöglich kein Urteil beim WCCB-Streitverfahren

World Conference Center Bonn : Womöglich kein Urteil beim WCCB-Streitverfahren

Im Fall des Bauskandals um das World Conference Center Bonn wird womöglich kein Urteil gesprochen. Die Kammer hat eine Mediation vorgeschlagen. Die Stadt Bonn muss in drei Wochen entscheiden, ob sie eine Mediation akzeptiert.

Der Bauskandal um das World Conference Center Bonn (WCCB) belastet die Steuerzahler noch auf Jahrzehnte. Rund 300 Millionen Euro hat das Projekt gekostet; allein wegen einer als „Nebenabrede“ getarnten WCCB-Bürgschaft für den windigen Investor Man-Ki Kim musste die Stadt 72 Millionen Euro an die Sparkasse Köln-Bonn zahlen.

Welche Schuld die damalige Spitze der Stadtverwaltung an diesem Desaster trägt, will der Bonner Rat mit Schadensersatzklagen gegen Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und den früheren Stadtdirektor Arno Hübner klären. Doch ob das gelingt, ist ungewiss. Denn das zuständige Verwaltungsgericht Köln wird womöglich keine Urteile sprechen. Die 19. Kammer hat in beiden Fällen eine Mediation vorgeschlagen.

Nach Auffassung der Kammer erscheine „die Durchführung eines Güterichterverfahrens sinnvoll“, teilte der Vorsitzende Richter den Anwälten in einem Schreiben vom 26. Juni mit. Solche Verfahren zielen auf eine gütliche Einigung. Die Konfliktparteien sollen „in nichtöffentlichen und vertraulich geführten Sitzungen“ eine Lösung finden, schreibt die Kammer. Ein Güterichter unterstützt sie als Vermittler. Scheitert die Mediation, können beide Seiten wieder ins Streitverfahren einsteigen. Dieckmann und Hübner, jeweils auf eine Million Euro verklagt, sowie die Stadt haben noch drei Wochen Zeit, sich für oder gegen das Güteverfahren zu entscheiden.

Fraktionen erbost über späte Information

Der Rat ist allerdings erst seit Montagabend informiert. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung unterrichtete Stadtdirektor Wolfgang Fuchs die Fraktionen mündlich über den Vorstoß des Gerichts. Etliche Stadtverordnete sind über den Zeitverzug verärgert: Immerhin hatte die Kammer ihr Schreiben schon am 27. Juni per Fax versandt. Hätte die Stadtverwaltung eine Vorlage in die reguläre Ratssitzung am Donnerstag der vergangenen Woche eingebracht, hätten die Kommunalpolitiker vor der Sommerpause noch Gelegenheit zur Beratung in den Fraktionen gehabt. Jetzt läuft alles auf eine Dringlichkeitsentscheidung ohne Debatte hinaus.

„Die Stellungnahme der von der Stadt beauftragten Anwaltskanzlei zu dem Vorschlag des Gerichtes ging bei der Verwaltung am Tag der Ratssitzung am 4. Juli ein“, erklärte Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann. Da diese Sitzung wegen der umfangreichen Tagesordnung am Montag fortgesetzt werden musste, habe Fuchs erst dann im nichtöffentlichen Sitzungsteil informieren können. Hoffmann: „Der kurze zeitliche Abstand zwischen Fraktionsbesprechung und Fortführung der Ratssitzung am Montag ließ aus Sicht der Verwaltung die Notwendigkeit für eine frühere Beratung nicht erkennen.“

Die Schadensersatzklagen hatte die Ratsmehrheit im Juni 2018 durchgesetzt, nachdem die Verwaltungsspitze zunächst abgeraten hatte. Dieckmann und Hübner werden Dienstpflichtverletzungen vorgeworfen, unter anderem, weil die Verwaltung unter ihrer Führung 2005 die Bonität von Kim nicht selbst überprüfte. Im vorigen Jahr scheiterte die Stadt mit einer Schadensersatzklage gegen Kim: Das Landgericht konnte nicht ausschließen, dass die damalige Stadtspitze um die fehlende Finanzkraft des WCCB-Investors wusste.