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Gutachten nötig: Diesen Regeln gelten für Karnevalswagen

Gutachten nötig : Diesen Regeln gelten für Karnevalswagen

In der Hochzeit des Karnevals werden wieder Themenwagen gemeinsam mit den Jecken durch die Straßen ziehen. Für die verkleideten Fahrzeuge - oft sind es Traktoren - gelten allerdings strenge Regeln.

Der Straßenkarneval ist bunt - auch die Fahrzeuge. Oft ziehen verkleidete Traktoren Themenwagen oder Jecken fahren feiernd auf Anhängern mit. Dafür gelten aber strenge Regeln und Ausnahmegenehmigungen müssen erteilt werden, informiert der Bund Deutscher Karneval (BDK) auf seiner Internetseite. Wer etwa für Motivwagen An- und Umbauten vornimmt, braucht demnach ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, etwa von einem Tüv.

Auch nur dann und bei entsprechender Sicherung dürfen Personen während des Umzugs auf einem Anhänger sein - bei den An- und Abfahren bleibt das aber laut BDK tabu. Ebenfalls nötig: Eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung, die auch etwaige Schäden ganz konkret hinsichtlich des Einsatzes beim Umzug abdeckt.

Für den normalen Straßenverkehr wären die meisten veränderten Karnevalswagen nicht zugelassen, ergänzt der Tüv Rheinland, der ebenfalls Gutachten ausstellt. Dafür müssten beispielsweise die Zustiege der Wagen Geländer haben und Aufbauten wie etwa Tische und Bänke fest verankert sein. Dazu kommen Brüstungen, rutschsichere Flächen und Haltegriffe. Wie viele Jecken mitfahren dürfen, werde bei den Prüfungen festgelegt. Auch Aspekte wie Kippsicherheit, Bremsen, Achsen und Beleuchtung nehmen Prüfer demnach unter die Lupe.