1. Narren-News
  2. Beuel

Ein Alkoholverbot ist nicht durchsetzbar

Ein Alkoholverbot ist nicht durchsetzbar

Weiberfastnacht kontrollieren 13 Mitarbeiter von Polizei und Ordnungsamt die Narren rund um den Rathausvorplatz

Beuel. Wenn an Weiberfastnacht der Beueler Zug durch die Straßen zieht und anschließend Wäscherprinzessin und Obermöhn zum närrischen Sturm auf das Rathaus ansetzen, dann feiern wieder zahlreiche Jecke auf dem Rathaus-Vorplatz.

Was aber als munteres Treiben mit einem Bier anfängt, kann im Vollrausch enden - vor allem, wenn Minderjährige verbotenerweise zu Schnaps und Co. greifen. Um den Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen einzudämmen, sind am 19. Februar 13 Mitarbeiter von Ordnungsamt und Polizei unterwegs, die die Narren und die Gastwirte unter die Lupe nehmen.

"Es gibt Jugendliche, die schon nach einer Stunde in den Seilen hängen. Aber unsere Kontrollen zeigen Wirkung", sagt Manfred Krahe, Leiter der Beueler Bezirksverwaltungsstelle. Seit 2001 bestehe die Ordnungspartnerschaft zwischen Polizei, Schulen, Jugend- und Ordnungsamt. "Seitdem sind die Zahlen zurückgegangen."

Trotzdem aber seien Kontrollen nach wie vor wichtig. 2008 zum Beispiel wurden 230 Narren überprüft. "In 82 Fällen haben wir Alkohol vernichtet. Von den 82 Personen waren 67 16 oder 17 Jahre alt", so Krahe. Die restlichen waren jünger. Das Problem sei, dass die Jugendlichen den Alkohol teilweise nicht selber kaufen müssten. "Manchmal kaufen Ältere für sie ein, manchmal bekommen sie den Alkohol von den Eltern", so Krahe.

Werden die Minderjährigen erwischt, konfiszieren die Mitarbeiter den Alkohol und schütten ihn weg. Wer nicht mehr stehen kann, der wird zur Hans-Böckler-Straße gebracht, wo die Betrunkenen vom Jugendamt in Empfang genommen werden. Von dort aus geht es entweder nach Hause, falls die Eltern nicht ausfindig gemacht werden zur Jugendschutzstelle oder ins Krankenhaus.

Wichtig sei auch, dass die Schulleiter an der Ordnungspartnerschaft teilnehmen, so Krahe. Häufig zeige es keine Wirkung, wenn den Jugendlichen damit gedroht werde, die Eltern zu benachrichtigen. "Bei Schulleitern sieht das unserer Erfahrung nach anders aus. Sie haben eine ganz andere Autorität."

"Ganz verbieten kann man den Alkoholkonsum nicht", sagt Birgit Landsberg von der Bezirksverwaltungsstelle. Der Rathausplatz sei für alle Narren frei zugänglich und es gebe dort Bierausschank. Außerdem sei ein Verbot "nicht zu kontrollieren".

Tipps für Eltern und JugendlicheDer Leiter des Kriminalkommissariats Vorbeugung, Hermann-Josef Borjans, gibt Tipps:

  • Eltern sollen Jugendliche aufklären: Unter 16 darf kein Alkohol gekauft oder getrunken werden. 16- und 17-Jährige dürfen Bier, Wein und Sekt aber nichts Hochprozentiges konsumieren.
  • Niemals alkoholisiert Fahrrad, Mofa oder Auto fahren.
  • Niemals zu alkoholisierten Fahrern ins Auto steigen
  • Niemals alkoholisiert schwimmen gehen.
  • Eltern sollten ein Vorbild sein und selbst nicht übermäßig Alkohol konsumieren.
  • Eltern sollen Einfluss nehmen, ihre Kinder beobachten und immer im Gespräch bleiben.

Schon vor Weiberfastnacht werden Polizei, Stadt und Schulen tätig. Jetzt startete die bundesweite Kampagne "Stay Gold". Mit visuellen Mitteln wie Bildern oder Filmen soll Jugendlichen der Unterschied zwischen maßvollem und übermäßigem Alkoholkonsum vor Augen geführt werden.

Ein Plakat der Aktion überreichte Bert Kluth von der Bonner Polizei am Mittwoch an Jürgen Nimptsch, Leiter der Gesamtschule Beuel. Dort wird das Plakat dann schon vor Weiberfastnacht auf die Folgen eines Vollrausches aufmerksam machen.