Merkblatt

Bonn. (veh) Die Bezirksregierung in Köln bestimmt im "Merkblatt über das Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen", für welche Fahrzeuge Gutachten notwendig sind:

Danach brauchen Zugmaschinen und Anhänger ohne bisherige Zulassung/Betriebserlaubnis in jedem Fall ein TÜV-Gutachten und eine vorübergehende Zulassung für die Zugmaschine.

Darüber hinaus bedarf es eines besonderen TÜV-Gutachtens, wenn bei Zugmaschine und Anhänger durch Um-, Auf- oder Erweiterungsbauten die zugelassenen Maße und Gewichte überschritten werden oder die Verkehrssicherheit in sonstiger Weise tangiert wird.

Ein Gutachten ist auch notwendig, wenn Leute auf einem Wagen ohne Erlaubnis für Personenbeförderung mitfahren sollen.

Kein Gutachten brauchen Anhänger, deren Veränderung nur darin besteht, dass Vorrichtungen zur Abdeckung der Räder und zum seitlichen Anfahrschutz befestigt werden oder eine Brüstung angebracht wird. Für jeden Sitz- und Stellplatz muss jedoch eine ausreichende Sicherung gegen Verletzungen und Stürze bestehen.

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