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Verwaltungsgericht stoppt drei Karnevalsfeste

Verwaltungsgericht stoppt drei Karnevalsfeste

Nur die Sitzung am Samstag findet Gnade vor den Richtern - Ortsvorsteher Bernd Kriechel: Das kann für die KG Westum und den Fastelovend im Murreland das Ende sein

Sinzig-Westum. Es gibt doch noch eine gute Nachricht für den Westumer Karneval: Geht es nach den Richtern der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts in Koblenz, dann wird die Karnevalssitzung am Samstag im Festzelt "Auf der Galters" stattfinden. Die massiven schlechten Nachrichten: Die drei geplanten Veranstaltungen während der tollen Tage sind aber nicht möglich.

Mit dem Urteil der Koblenzer Richter, das per Fax den Prozessbeteiligten und so auch der Stadt Sinzig am späten Donnerstagnachmittag zuging, ist damit das vorläufige Ende einer Prozesslawine erreicht, die in Westums Narrenkreisen längst niemand mehr lustig findet.

Bereits in der vergangenen Session hatte es gerichtliche Auseinandersetzungen um die Karnevalsveranstaltungen im Festzelt "Auf der Galters" gegeben. Unter Auflagen konnten die Veranstaltungen seinerzeit über die Bühne gehen aus.

Damals hatten die Anlieger gegen die für sie erheblichen Lärmbelästigungen an Karneval aber auch beim Murrefest mobil gemacht und ebenfalls den Klageweg beschritten. Natürlich sorgte das Urteil auch bei der Sitzung des Stadtrates am Donnerstag für heftige Diskussionen.

"Wir haben von Seiten der Verwaltung alles getan, um mit den 38 Beschwerdeführern Kompromisse zu finden und dabei viele Verhandlungen geführt", meinte Sinzigs Bürgermeister Wolfgang Kroeger. Zwei der Anlieger ließen sich aber nicht überzeugen.

"Die Klage wurde mit allen Konsequenzen und im vollen Programm an Rechtsmitteln in den letzten Monaten durch gezogen", gab sich Kroeger wenig erfreut. Juristischer Fakt ist nun, dass die Anlieger für ihren Widerspruch gegen die am 18. Dezember 2002 von der Stadt Sinzig erteilte gaststättenrechtliche Genehmigung (Schankerlaubnis) eine aufschiebende Wirkung erzielt haben.

Bleibt dieser juristische Sachverhalt so, dann werden in Westum die Veranstaltungen an Weiberdonnerstag, am Karnevalssamstag und am Veilchendienstag nicht stattfinden können. "Das kann für die KG Westum und den Karneval in Westum das Ende sein", bilanzierte Stadtratsmitglied und Westums Ortsvorsteher Bernd Kriechel trocken.

Wie Kriechel befürchteten auch andere Kommunalpolitiker, dass ein Erfolg der Anlieger im Rechtsstreit das Ende fast aller Zeltveranstaltungen nicht nur im Stadtgebiet bedeuten könnte. Natürlich herrschte bereits am Donnerstagabend bei der KG Aufregung.

Deren Vorsitzender Rudi Fuchs war am Freitagmorgen zu den Anwälten der KG geeilt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. "Wir prüfen zurzeit, ob wir Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Zeitlich ist das zu schaffen und die Wahrscheinlichkeit für eine solche Maßnahme ist sehr hoch", gab sich Fuchs am Freitag zwar betroffen, aber keineswegs resigniert. Bereits am Donnerstagabend hatte in Westum eine spontan einberufene Zusammenkunft der Ortsvereine stattgefunden.

Zentrales Ergebnis: Alle Ortsvereine werden die KG inhaltlich, aber vor allem auch finanziell bei ihrem weiteren Vorgehen unterstützen. "Diese Solidargemeinschaft ist vielleicht eine positive Seite dieser ganzen Angelegenheit", wollte sich der Vorsitzende der Karnevalisten eher vorsichtig äußern.

Sollte es beim jetzigen Stand der juristischen Dinge bleiben, dann befürchten die Karnevalisten in Westum ein finanzielles Chaos. "Ich muss niemandem erzählen, was der Auf- und Abbau eines Zeltes für mehr als eine Woche kostet, und die Gerichts- und Anwaltskosten sind ja auch nicht unerheblich, und dies alles zusammen würde uns dann existenziell gefährden.

Fest steht aber auch, dass am Samstag in Westum Karneval gefeiert wird. Die Sitzung im Zelt ist fast ausverkauft und nur einige wenige Karten sind an der Abendkasse erhältlich.

Fest steht auch, dass am Sonntag der Seniorenfrühschoppen und der Kindernachmittag im Zelt stattfinden werden. Beide Veranstaltungen waren nie Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzungen.