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Westums Jecken dürfen feiern

Westums Jecken dürfen feiern

Gerichtsentscheidung: Anlieger scheitern in Koblenz mit ihrem Antrag auf Aussetzung

Sinzig-Westum. (lz) Die Westumer können Karneval feiern. Am Mittwoch lehnte die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz den Antrag der Anlieger des Festplatzes In der Galters auf Aussetzung der Veranstaltung ab. Damit hat die von Bürgermeistger Wolfgang Kroeger erteilte Erlaubnis zur Durchführung der Karnevalsveranstaltungen im Festzelt Gültigkeit.

Die Koblenzer Richter machten allerdings zwei Auflagen. In der Zeit zwischen null und zwei Uhr sollen an den Fenstern der Anlieger Lärmmessungen nach der TA Lärm durchgeführt werden. Zweitens dürfen die Veranstaltungen die genehmigte Dauer nicht überschreiten.