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Euskirchener Ex-Karnevalsprinz verklagt Festausschuss

Euskirchener Ex-Karnevalsprinz verklagt Festausschuss

Einmal Prinz zu sein - diesen Traum erfüllte sich Frank I. in der Session 2007/2008. Doch als der jecken Hoheit nach den närrischen Tagen die Rechnung präsentiert wurde, kam es zum Bruch mit dem Festausschuss Euskirchener Karneval. Jetzt beschäftigte der Streit sogar das Bonner Landgericht.

Euskirchen/Bonn. Einmal Prinz zu sein - diesen Traum erfüllte sich Frank I. in der Session 2007/2008 im Euskirchener Karneval. Doch als der jecken Hoheit nach den närrischen Tagen die Rechnung präsentiert wurde, kam es zum Bruch mit dem Festausschuss Euskirchener Karneval. Jetzt beschäftigte der Streit sogar das Bonner Landgericht.

Der Ex-Prinz hatte den Verein nach den Querelen auf die Ausstellung einer Spendenquittung verklagt. Insgesamt hatte der Festausschuss dem Prinzen damals knapp 11 000 Euro vorgestreckt und dann in Rechnung gestellt. So waren unter anderem 3 700 Euro für Wurfmaterial fällig. 500 Euro kostete die Änderung des Ornats, für 250 Orden mussten 2 600 Euro, für die Prinzenmütze 362 Euro bezahlt werden.

5 000 Euro bezahlte der Prinz sofort - im Gegenzug erhielt er eine Spendenquittung von dem gemeinnützigen Verein. Doch die Bezahlung der ausstehenden Summe zog sich hin. Laut dem Festausschuss zahlte der Ex-Karnevalsprinz erst unter dem Druck des Gerichtsvollziehers. Für die zweite Rate verlangte der Kläger jetzt ebenfalls eine Spendenquittung, da er in eine Brauchtumsrolle geschlüpft sei. Zudem habe das Finanzamt die erste Quittung ohne Probleme akzeptiert. Der Festausschuss weigerte sich, dieser Forderung nachzugeben, da er sich nicht dazu verpflichtet sah.

In erster Instanz hatte das Euskirchener Amtsgericht die Klage abgewiesen, da die Position des Karnevalsprinzen nicht "ausschließlich fremdnützig" und somit nicht spendenwürdig sei.

Gegen diese Entscheidung hatte der Kläger Berufung eingelegt, so dass es jetzt zur Verhandlung vor der 8. Zivilkammer am Landgericht kam. Doch der Kammervorsitzende machte dem Ex-Prinzen schnell deutlich, dass die Richter "gravierende rechtliche Probleme" der bislang wohl einzigartigen Klage sehen. Es sei "relativ fragwürdig", ob ein Prinz seine Aufwendungen auf den Steuerzahler abwälzen könne.

Bei der Abrechnung von "Kamelle" sei dies unstreitig. Doch bei Blumenrechnungen, Kennzeichen des Prinzenautos, Prinzenfotos und Federn für die Mütze sahen die Richter "große Probleme", da dies zumindest teilweise im eigenen Interesse des Karnevalsprinzen liegen dürfte. Ein weiteres Problem in den Augen der Richter: Sollte der Festausschuss eine Spendenquittung ausstellen, die vom Finanzamt nicht akzeptiert wird, drohe dem Verein die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Dem Kläger wurde geraten, sich darüber zu freuen, dass die ihm ausgestellte Spendenquittung akzeptiert wurde: "Das heißt aber nicht, dass es bei der zweiten genauso läuft." Nach diesen deutlichen Worten des Kammervorsitzenden nahm der Ex-Prinz die Berufung zurück.

Aktenzeichen: LG Bonn 8 S 248/10