Jugendschutz im Karneval

Ahrweiler Kreisverwaltung weist auf Regelungen und Bestimmungen hin

Kreis Ahrweiler. (wtz) Weil Froh- und Leichtsinn in den närrischen Tagen oft eng verwandt sind, gibt die Kreisverwaltung Ahrweiler vor der heißen Phase der närrischen Session einige Hinweise zum Jugendschutz.

Eltern sollten sich informieren, an welcher Veranstaltung ihr Kind teilnimmt und welches Programm geboten wird. Sinnvoll sei es, wenn bekannte Erwachsene anwesend sind. Jugendliche sollten auf dem Heimweg begleitet werden oder in Gruppen nach Hause kommen.

Der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ist unter 16-Jährigen nur erlaubt, wenn ein Erziehungsberechtigter sie begleitet. Die Festveranstalter müssen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes beachten. Darin sind das Rauchen und der Alkoholkonsum von Jugendlichen in der Öffentlichkeit sowie deren längstmögliche Anwesenheit geregelt.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Es sei immer wieder zu beobachten, dass Jugendlichen Schnäpse angeboten oder deren Konsum gestattet werden. In solchen Fällen sollten Erwachsene Verantwortung zeigen, fordert die Kreisverwaltung.