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Richter halten Zeltkarneval für rechtswidrig

Richter halten Zeltkarneval für rechtswidrig

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hat weitreichende Folgen über Sinzig hinaus

Sinzig-Westum. Wenig zu lachen hat zur Zeit die KG Rot-Weiß in Westum: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat das mit Spannung erwartete Urteil zum Rechtsstreit zwischen der Stadt Sinzig und der Karnevalsgesellschaft auf der einen und einigen Anliegern des Festplatzes "In der Galters" auf der anderen Seite gesprochen ( der GA berichtete).

Fazit der rund 20 Seiten starken Urteilsbegründung: die Karnevalsveranstaltungen im Festzelt "In der Galters" in der Session 2002/2003 waren rechtswidrig.

Mit dem Urteil zur Hauptsache beendete das Verwaltungsgericht - zumindest vorläufig - eine rechtlichen Auseinandersetzungen, die im Jahre 2003 mit einstweiligen Verfügungen und anderen Rechtsschritten ihre Fortsetzung aus dem Vorjahr gefunden hatten. Konkret ging es dabei um die gaststättenrechtliche Genehmigung der Stadt Sinzig.

Logischer Rückschluss: Was die Richter in Koblenz für das Jahr 2003 als rechtswidrig betrachten, kann in der laufenden Karnevalssession nicht rechtens sein. Nach jetzigem Stand der Dinge, wäre damit der Zeltkarneval im Murreland erledigt. Denn das Urteil ließe im Veranstaltungsreigen nur noch Raum für die Seniorensitzung und den Kindernachmittag.

Interessant sind zwei Aspekte aus der Urteilsbegründung. Mit einem Festzelt können wegen dessen baulicher Beschaffenheit die geforderten Grenzwerte für den Lärm gar nicht eingehalten werden. Im Juristendeutsch heißt dies: "Diese Auflagen (Lärmobergrenzen) erweisen sich aber als nicht einhaltbar und verstoßen damit gegen den Grundsatz, dass etwas, das objektiv unmöglich ist, nicht verfügt werden darf." Damit gingen die Richter auf die seinerzeitige Genehmigung mit strengen Auflagen ein.

Aber auch was die Tradition der Karnevalsveranstaltungen betrifft, kam aus Koblenz wenig Erfreuliches: "Die Disco-Veranstaltungen und auch die Kappensitzung werden auf dem Festplatz erst seit dem Jahr 2000 durchgeführt und haben damit dort keine Tradition." Ausdrücklich betonte das Verwaltungsgericht, dass es der KG und der Stadt zuzumuten sei, mit den Karnevalsveranstaltungen an einen anderen Platz in Sinzig umzuziehen.

Das Urteil dürfte weitreichende Folgen haben. Denn wenn Festzelte grundsätzlich nicht die Voraussetzungen für die Einhaltung von Lärmgrenzwerten bieten, dann wären in Zukunft letztlich nicht nur in Sinziger jede Zeltveranstaltung, die bis nach 22 Uhr dauert, unzulässig. Im Rathaus weiß nicht nur Willi Engel, das im vergangenen Jahr auch gegen das Ahruferfest in Bad Bodendorf juristisch vorgegangen wurde. Und für Freiluftveranstaltungen würde dies dann wohl im gleichen Maße gelten.

Vor diesem Hintergrund trafen sich am Freitag im Sinziger Rathaus Vertreter der Stadtverwaltung, Kommunalpolitiker und KG-Vertreter zu einer Krisensitzung. "Wir kämpfen nicht nur für Westum", kündigte Bürgermeister Wolfgang Kroeger an, dass die Stadt und ihre Anwälte gegen das "vernichtende Urteil" Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen werden.

"Wenn wir das so akzeptieren, dann werden wir bald keine Kirmes in Löhndorf, kein Ahruferfest in Bad Bodendorf und kein Sprudelndes Sinzig mehr haben", wertete Kroeger. Das Urteil bleibe keine rein Sinziger Sache. "Wenn wir nichts tun, gehen auch weitere Zeltveranstaltungen im Kreis Ahrweiler und darüber hinaus den Bach runter", glaubt er. Die Geschichte um den Westumer Karneval und wird also weiter gehen - mit möglicherweise überregionalen Auswirkungen.