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Die GEMA kassiert an Karneval kräftig ab

Die GEMA kassiert an Karneval kräftig ab

Gastwirte sollen Sonderzahlung leisten, wenn in ihrer Kneipe "euphorische Stimmung" herrscht. Siegburger Ehrengarde erhielt Rechnungen, die ohne den Wirt gemacht wurden

Rhein-Sieg-Kreis. Wer in diesen Zeiten Karnevalisten erschrecken will, braucht in seinem Sprachschatz eigentlich nur eine Vokabel: "GEMA". Dabei handelt es sich um die "Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte". Sie wacht mit Argusaugen darüber, dass Komponisten und Interpreten an ihr Geld kommen, wenn ihre Lieder von CDs oder Live-Bands gespielt werden.

Das kommt den Veranstalter nicht eben billig. So muss jeder Gaststättenbesitzer pauschal pro Jahr rund 170 Euro berappen, um die Hintergrundbeschallung zu entgelten. Karnevalsvereine - die ja ehrenamtlich agieren - müssen pro Jahr 176 Euro zahlen.

Kommt noch eine Prunksitzung dazu, sind schnell 300 Euro erreicht. So weh das einzelnen Vereinen in der Vergangenheit auch getan hat, der GEMA-Obolus war unumgänglich. Und so hatten sie in den sauren Apfel zu beißen.

Doch jetzt zieht die GEMA die Gebührenschraube weiter an. Das hat die Karnevalsgesellschaft Siegburger Ehrengarde schmerzlich zu spüren bekommen. Sie erhielten GEMA-Rechnungen für angebliche Karnevalspartys, die sie in zwei Kneipen organisiert haben sollen. "Wir waren allerdings lediglich Gäste, deshalb haben wir die Rechnungen zurückgeschickt", sagt KG-Geschäftsführer Farid Wagner.

Dabei ließ er es nicht an Deutlichkeit fehlen: "Mit großer Verärgerung muss ich feststellen, dass Ihre Spitzel offenbar ohne jede Sach- und Fachkenntnis Zeitungsartikel und Internetberichte durchforsten, um dann mit völlig absurden Forderungen an Vereine wie unsere Karnevalsgesellschaft heranzutreten", schrieb Wagner.

Die GEMA-Bezirksdirektion NRW in Dortmund reagierte prompt und schickte die Forderungen an die beiden Siegburger Gaststätten "Auf der Arken" und "Bootshaus" mit dem Hinweis auf die "Karnevalsveranstaltung". Die Kneipiers bezahlten murrend die geforderten 40 Euro, obwohl sie die Jahrespauschale entrichtet hatten.

"Wir hatten gar keine Tanzveranstaltung, das war einfach nur ein Treff. Es ist eine Unverschämtheit, wie die GEMA versucht, da noch Geld herauszuholen", sagt Isabel Macho vom "Bootshaus".

"Deshalb haben wir davon abgeraten, zu bezahlen, aber die Wirte wollten keinen Ärger", berichtet Wagner. Der Karnevalist fürchtet jetzt einen Dammbruch. Schließlich hatte die GEMA-Sachbearbeiterin geschrieben: "Selbst wenn nicht gezielt zu einer Karnevalsveranstaltung eingeladen wird, kann an den Karnevalstagen von einem normalen Gaststättenbetrieb mit Hintergrundmusik keinesfalls ausgegangen werden und widerspräche auch jeglicher Lebenserfahrung.

Im Gegenteil hat die Musik, gerade an diesen Tagen, einen sehr viel höheren Stellenwert, und es muss auch davon ausgegangen werden, dass in der euphorischen Karnevalsstimmung nicht nur ordentlich gefeiert, sondern auch spontan getanzt wird. Der Veranstaltungscharakter ist hier eindeutig gegeben", so die GEMA-Sachbearbeiterin weiter.

Veranstaltung oder bloß offene Tür in der Kneipe, das ist hier die Frage. Glaubt man den Ausführungen der GEMA-Bezirksdirektion müssten ab sofort alle Gaststätten für die Karnevalstage den teuren Sonderbeitrag zahlen. Für Christoph Becker, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DeHoGa) Köln/Bonn, wäre das ein Unding.

"Die GEMA macht da zurzeit ein Riesenfass auf. Wir beobachten, dass die Gesellschaft verschärft Geld eintreibt." Deren Außendienst gehe mit dem Fotoapparat durch die Straßen und dokumentiere, wo etwas los sei. "Wir halten den erhöhten Gebührensatz zu Karneval für maßlos überzogen", so Becker. In seinem Hause werde pro Session in über 100 Fällen mit der GEMA um eine gütliche Einigung gerungen. Verschunkelungsverbot in Kneipen, oder was?

Hans-Herwig Geyer, Pressesprecher der GEMA-Hauptstelle München, versucht die Wogen zu glätten. "Die Sonderzahlung wird nur fällig, wenn eine Veranstaltung öffentlich auf Plakaten oder per Anzeige beworben wird." Der Bootshaus-Betreiberin nutzt das unterdessen nichts, denn die GEMA-Bezirksdirektion teilte mit: "Eine Erstattung ist ausgeschlossen."