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Kein Alkohol für Jugendliche

Kein Alkohol für Jugendliche

Hohe Geldstrafen für die Abgabe von Alcopops an Jugendliche

Rhein-Sieg-Kreis. (hc) Das Kreisgesundheitsamt, Lehrer und Eltern fordern Einzelhändler und Verkäufer besonders jetzt zu Karneval auf, keinen hochprozentigen Alkohol und keine Alcopops an Jugendliche abzugeben.

Die bier-, wein- oder spirituosenhaltigen süßen Mischgetränke sind laut Untersuchungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bei jungen Leuten zwischen 14 und 18 Jahren sehr beliebt. Durch den hohen Zuckergehalt schmecken Alcopops wie Limonaden und werden von den Jugendlichen unterschätzt, obwohl sie tatsächlich zwei Schnapsgläser Hochprozentigen mit jeder Flasche konsumieren.

Um Heranwachsenden zu schützen, verbietet das Jugendschutzgesetz die Abgabe von spirituosenhaltigen Alcopops an Jugendliche unter 18 Jahren. Mixgetränke, die Bier oder Wein enthalten, dürfen erst an mindestens Sechzehnjährige ausgeschenkt und verkauft werden. Vergehen gegen diese gesetzlichen Regelungen werden mit Geldstrafen von bis zu 50 000 Euro geahndet.

Die BZgA bittet alle Erwachsenen auf die Einhaltung des Alkoholsverbots in ihrer Umgebung zu achten und mit gutem Beispiel voranzugehen.