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Rhein-Sieg-Kreis verschickt Verzichtserklärung irrtümlich

Rhein-Sieg-Kreis verschickt Verzichtserklärung irrtümlich

Veranstalter müssen eine Haftpflichtversicherung nachweisen

Rhein-Sieg-Kreis. (man) Die Karnevalisten im Rhein-Sieg-Kreis können aufatmen. Wie Landrat Frithjof Kühn mitteilte, ist die so genannte Verzichtserklärung ein "alter Hut". Irrtümlich habe die Kreisverwaltung an die Veranstalter von Karnevalsumzügen zusammen mit dem Genehmigungsantrag auch das Verzichtspapier geschickt.

Darin erklären die Organisatoren, die Städte und Gemeinden sowie den Kreis nicht für etwaige Schäden durch den Karnevalsumzug in die Pflicht zu nehmen.

Wie Kühn mitteilte, habe die Kreisverwaltung festgestellt, dass die schon immer geforderte Haftpflichtversicherung der Veranstalter den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Danach wird vom Organisator nur eine Haftung für die Schäden verlangt, die durch sein Verschulden entstehen. Dieses Risiko werde durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Es reiche aus, eine Durchschrift des Versicherungsscheins einzureichen.

Kühn kündigte an, beim Prinzenempfang im Kreishaus am 26. Februar "Buße zu tun". Der Präsident der Karnevalsgesellschaft Olleme Bubbelsbröder, Wilfried Hein, hatte sich schriftlich an die Kreisverwaltung gewandt und um Aufklärung gebeten.

Insbesondere zwei Textpassagen der Verzichtserklärung waren den Karnevalisten aufgestoßen: "Ich verpflichte mich, die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmern entstehen."

Außerdem: "Die Teilnehmer verzichten auf Schadenersatzansprüche gegen die Straßenbaulastträger, die durch die Beschaffenheit der Straßen verursacht sein können."

Hein bedankte sich beim Straßenverkehrsamt für die prompte Reaktion. "Viele meiner Karnevalskollegen sahen sich außer Stande, die Verzichtserklärung in der ersten Form zu unterschreiben", sagte Hein dem GA. "Wäre es bei den Formulierungen geblieben, dann wäre das ein härterer Schlag gewesen als die TÜV-Vorgaben des Regierungspräsidenten."

Das Formular für die Einreichung der Durchschrift des Versicherungsscheins ist im Internet auf der Homepage des Kreises www.rhein-sieg-kreis.de unter "Straßenverkehrsamt, Neuerungen" abzurufen.