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Sinzig genehmigt trotz des Westum-Urteils den Zeltkarneval

Sinzig genehmigt trotz des Westum-Urteils den Zeltkarneval

Stadt möchte Grundsatzentscheid herbeiführen

Sinzig-Westum. (lz) Trotz des Urteils des Verwaltungsgerichtes in Koblenz, das die Karnevalsveranstaltungen im Westumer Festzelt für rechtswidrig erklärte ( der GA berichtete), hat die Stadt Sinzig am Mittwoch grünes Licht für fünf Veranstaltungen während der tollen Tage erteilt.

"Die gaststättenrechtliche Gestattung für alle fünf von der KG Westum beantragten Veranstaltungen während der Karnevalstage ist erteilt worden und sowohl der KG als auch den Anwälten der Gegenseite zugestellt worden", bestätigte am Mittwoch Ralf van Veen, Leiter des Ordnungsamtes in Sinzig, den Sachverhalt.

Im Ordnungsamt verwies man zudem darauf, dass man gemeinsam mit der Karnevalsgesellschaft und den Junggesellen (diese veranstalten das Murrefest, dessen Zeltveranstaltungen ebenfalls vom Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt worden waren), eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht anstrebe.

"Wir wollen als Stadt Sinzig einen Grundsatzentscheid, weil die Urteile und das gesamte Verfahren eine ungeheure Bedeutung nicht nur für alle anderen Veranstaltungen in Sinzig haben", sagte van Veen weiter. Die Stadt Sinzig verweist zudem auch auf ein für sie positives Urteil des Bundesgerichtshofes. Zudem sei das Urteil des Verwaltungsgerichtes noch nicht rechtskräftig.

Die Kläger, das sind mehrere Anlieger "In der Galters" hatten bereits im Vorfeld angekündigt, auch gegen eine solche Gestattung durch die Stadt vorgehen zu wollen. Nach Lage der Dinge dürfte sich also just jenes juristische Karussell in Gang setzen, dass im vergangenen Jahr dafür sorgte, dass erst am Weiberdonnerstag ganz kurz vor den Veranstaltungen klar war, ob diese auch in Westum stattfinden dürfen.

Am Donnerstag werden im Rathaus mit der KG und den Junggesellen Gespräche stattfinden, um das genaue Vorgehen abzustimmen. Wiederholt sich das Geschehen aus den Vorjahren, dann dürften folgende juristische Schritte ins Haus stehen: Die Kläger werden die Genehmigung der Stadt beim Verwaltungsgericht anfechten und auf Eilentscheidung drängen.

Folgt das Verwaltungsgericht seinen eigenen Urteilen der jüngsten Tage, lässt sich absehen, dass das Gericht für die Anlieger entscheiden wird. Gegen diese Entscheidung wird die Stadt Sinzig wohl ebenfalls im Eilverfahren Widerspruch vor dem Oberverwaltungsgericht erheben. Darüber wird dann das Oberverwaltungsgericht noch vor Karneval zu entscheiden haben.

In der Hauptsache wird ein Urteil der Oberverwaltungsgerichtes, das grundlegenden Charakter hat, nicht vor dem Jahre 2005 zu erwarten sein. Auf Grund des Gestattungsbescheides der Stadt Sinzig laufen bei der KG Westum die Vorbereitungen für den Zeltkarneval ganz normal weiter. Und auch der Kartenvorverkauf soll am 31. Januar beginnen.