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Der TÜV gibt dem Comicus eine Chance

Der TÜV gibt dem Comicus eine Chance

Die Truppe kann ihr gewagtes "Clownsgefährt" gerne bei den Prüf-Ingenieuren vorstellen

Bad Honnef. "Die dürfen das woanders auch nicht", reagierte Kurt Oettel, Zugleiter in Bad Honnef, am Mittwoch gelassen auf die Anweisungen des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung an den Circus Comicus.

Der Verein soll im Karnevalszug am Sonntag, 14. Februar, auf seine Konfettikanone und den fliegenden Clown verzichten. "Die am Haken baumelnde Person braucht nur vor ein Schild oder eine Laterne zu knallen, und das Wehgeschrei ist groß", sagt Oettel.

Er würde in diesem Jahr den fliegenden Clown nicht mehr mitfahren lassen, falls dieser abermals ohne "TÜV-Plakette" daherkäme. Probleme bei anderen Gruppen sieht er nicht. Dass sie von ihren Konfetti-Salven absehen sollten, sei den Clowns immer wieder gesagt worden, was jedoch ohne große Wirkung geblieben sei.

Auch in Bonn müsste sich der Verein eigentlich umstellen und seine Zuggestaltung überdenken: Als Wurfmaterial sind dort im Rosenmontagszug neben "Obst und Gemüse, Federn, Flaschen" und einigem mehr auch ausdrücklich "Konfetti und Sägemehl als Wurfmaterial nicht erlaubt".

In Bad Honnef nennt sich das Ganze "Erlaubnis zur Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen gemäß Paragraf 29 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung". Der Katalog ist fünf Seiten lang, er wird jedes Jahr der Zugleitung zugestellt und umfasst alle für den Zug geltenden Bedingungen und Auflagen.

Will der Circus Comicus noch einmal - legal - mit dem fliegenden Clown am Zug teilnehmen, so bestünde die Möglichkeit, sich beim TÜV Rheinland um eine Genehmigung zu bemühen - das würde sich "Brauchtumsgutachten" nennen.

"Es muss der Nachweis erbracht werden, dass ein solcher Wagen mit einem Menschen an einem Aushänger sicher ist", sagt Dirk Krause, Prüfingenieur beim TÜV Rheinland in Bonn. Sicher müsse der Wagen sein für den Menschen, der dort oben baumelt, ebenso wie für die unten stehenden Zuschauer, versteht sich.

Der Comicus könne sich gerne mit seinem Karnevalsgefährt noch beim TÜV vorstellen, dann werde man versuchen, ein Gutachten wenn nötig auch noch bis Karnevalssonntag zu erstellen:

"Wir geben uns sehr viel Mühe, das hinzubekommen, damit die Narren ihre Wagen ans Laufen bekommen. Die sollten einfach Kontakt mit uns aufnehmen", so Krause auf Anfrage des General-Anzeigers.

Würden dem TÜV vorab schon mal Fotos zugesandt, könne man sagen, ob das Ganze Aussicht auf Erfolg habe. Also vielleicht sollten Honnefs Clowns nicht ganz so schwarz sehen. Am kommenden Samstag wollen sie dem Vernehmen nach beraten, wie sie in der Sache weiter verfahren - ob die Zugteilnahme möglicherweise ganz aufgekündigt wird.

Am Mittwoch war dazu keine Stellungnahme von der zweiten Vorsitzenden Gundel Geutebrück zu erhalten. Querelen um Zugteilnahmen in Bonn hatte es zuletzt in den 90er Jahren gegeben:

Da war den "sympathischen Chaoten" Disziplinlosigkeit vorgeworfen und ihre Teilnahme am Rosenmontagszug in Frage gestellt worden. Einmal durften sie Mitte der 90er nicht teilnehmen, weil die spontanen Aktionen der Clowns angeblich viele Lücken in den Zug gerissen hatten.