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Bürgermeister ohne Orden ist eine Provokation

Bürgermeister ohne Orden ist eine Provokation

Peter Wirtz kommt mit einer "Geldstrafe" davon - Bei den Fidelen Ströppern in Römlinghoven entscheidet Reinhard Gärtner als Richter über das Strafmaß - Dieter Hübscher verzichtet auf die Verkleidung

Römlinghoven. Tagtäglich streiten sich Verteidiger, Staatsanwälte und Angeklagte auf unseren Bildschirmen. Das ist durch die Laiendarsteller zwar auch oft unfreiwillig komisch, aber im Vergleich zum Narrengericht, das am Samstag in der Gaststätte Richarz in Römlinghoven tagte, nur eine müde Veranstaltung.

Rund 50 Angeklagte traten vor Richter Reinhard Gärtner. Der Vizepräsident des Senates der KG Fidele Ströpper, die das Gericht seit den 60er Jahren einberuft, entschied über das Strafmaß, nachdem Ankläger und Präsident Joachim Lischka sowie Verteidiger und Literat Karl Stephan Födisch ihre Plädoyers gehalten hatten.

Um die Flut von Terminen an den tollen Tagen etwas einzudämmen, entschlossen sich die Rechtssprecher, das Gericht, das in der Regel am Karnevalssamstag tagt, um eine Woche vorzuverlegen.

Trotz des ungewohnten Termins trafen ständig neue Angeklagte ein, die trotz drohender Strafe bester Laune im Gastraum des Lokals auf ihre Verhandlung warteten. Zahlreiche Freunde der KG, die im Vorfeld schriftlich ein- oder besser vorgeladen wurden, traten vor die drei kritischen Vertreter des karnevalistischen Rechts.

Darunter waren viele Personen aus der Kommunalpolitik und dem Dollendorfer Vereinsleben. Auch der erste Bürger der Stadt, Peter Wirtz, erschien vor Gericht. Dass er dabei jedoch nicht den Sessionsorden der Ströpper, den ihm die KG erst eine Woche zuvor verliehen hatte, trug, erachtete nicht nur Staatsanwalt Lischka als Provokation.

Weil die Stadt aber erst kürzlich eine neue Bestuhlung für die Turnhalle in Niederdollendorf zur Verfügung gestellt hatte, wo auch die Ströpper ihre Sitzung feierten, einigte sich das Trio auf die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße. "So gilt der Bürgermeister auch nicht als vorbestraft", stellte Joachim Lischka fest.

Zwar drohte Richter Gärtner mehrmals mit einer Freiheitsstrafe. Letztlich kamen jedoch alle Angeklagten mit einer Geldstrafe davon. Schließlich hat das Narrengericht die Aufgabe, Geld für die Karnevalsgesellschaft zu sammeln, um damit das süße Wurfmaterial für die Karnevalszüge zu finanzieren.

"Was habe ich verbrochen?", fragte auch Dieter Hübscher, Abteilungsleiter Leichtathletik beim TuS Dollendorf. In den Vorjahren habe er trotz seiner Berliner Herkunft versucht, "sich ein karnevalistisches Antlitz zu verleihen", erinnerte sich Lischka. Dieses Mal erschien der Angeklagte vor dem Gericht jedoch in Zivil, was wieder als Provokation gewertet wurde.

Weil Verteidiger Födisch die Vorwürfe nicht entkräften konnte, überließ er Hübscher selbst das Wort. Dieser merkte an, dass er auch kostümiert bisher stets verurteilt worden sei, weshalb er es nun einmal ohne jeckes Outfit versucht habe. "Ich kann machen, was ich will. Ich trete immer ins Fettnäpfchen", verteidigte er sich, doch das Gericht blieb hart.

Weil der Angeklagte in diesem Jahr eigens auf die Verkleidung verzichtet hat, habe er sogar mit Vorsatz gehandelt, entschied Richter Gärtner. Doch er beließ er es auch bei Hübscher bei einer Geldstrafe und entließ ihn, wie die anderen "Straftäter", mit einem Weinbrand von der Anklagebank.