1. Narren-News
  2. Bonn

Prinzenpaar vor Gericht

Prinzenpaar vor Gericht

Freispruch für die Narretei

Bonn. (rik) Es hätte nicht viel gefehlt, und die Bonner hätten am Rosenmontag vergeblich nach ihrem prächtigen Prinzen Holger I. und Ihrer Lieblichkeit Alexandra II. Ausschau gehalten: In närrischer Hochstimmung wollten die beiden mit ihrer Equipe dem Landgericht nur einen Besuch abstatten - und fanden sich unversehens auf der Anklagebank wieder.

Und Chefankläger Gunter Küsgen höchstpersönlich warf ihnen das Schlimmste vor, was einem Bonner Prinzenpaar vorgeworfen werden kann: Sie hätten ihr närrisches Volk getäuscht, ja sich die Herrschaft über selbiges erschlichen, denn in Wahrheit seien sie Düsseldorfer. Das Paar erbleichte ob eines so ungeheuren Vorwurfs, der auch noch durch ungeheuerliche Beweise gestützt wurde: Fotos zeigten Prinz und Bonn in vollem Ornat vor dem Düsseldorfer Stadtschild und einem Straßenschild der Kö.

Landgerichtspräsident Kurt Pillmann gab dem Paar Gelegenheit zur Stellungnahme, und dessen Verteidiger Horst Bachmann und Christoph Arnold warfen der Staatsanwaltschaft bösartige Manipulation der Fotos vor. Doch dann ergriff Prinz Holger das Wort und gab zum allgemeinen Entsetzen deren Echtheit zu, um allerdings sogleich zu erklären: "Wir waren in Düsseldorf, um auch dort das Zepter zu übernehmen. Und jetzt ist Bonn Landeshauptstadt."

Das aber reichte Präsident Pillmann noch nicht: Die Bonna musste erst einen kulinarischen Test bestehen und unter allerlei Speisen auf der Richtertheke den Halven Hahn als rheinische Spezialität erkennen. Für sie genauso ein Leichtes wie für Prinz Holger der Musiktest, bei dem Richter Fabian Krapoth beherzt in die Saiten der Gitarre griff, mit Kollegen närrische Weisen schmetterte und den Prinzen die Refrains allein singen ließ, was dem vor allem bei seinem eigenen Sessionslied "Jeck op Bonn" flott über die Lippen kam.

Am Ende sangen alle erleichtert mit, der Präsident rief "Freispruch", der gute Ruf des Prinzenpaares war wiederhergestellt. Und das närrische Justizfußvolk hätte sicher gerne mitgejubelt, hätte das Spektakel nicht unter Ausschluss des selbigen stattgefunden.