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Die Wirte müssen die Rettungswege frei halten

Die Wirte müssen die Rettungswege frei halten

Volle Kneipen an den tollen Tagen - Vorgeschrieben sind mindestens zwei Notausgänge

Bonn. (val/dab) Unfreiwilliger Körperkontakt in drangvollen Kneipen ist nicht jedermanns Sache. Wenn''s allerdings so eng wird, dass man eine Viertel Stunde bis zum Ausgang braucht, vergeht manch einem gänzlich die Feierlaune. So geschehen an Weiberfastnacht in einer beliebten Kneipe in Bonn: "Ich habe keine Notausgänge gesehen. Und wenn, wäre da auch keiner so schnell rausgekommen", berichtet Karnevalistin Kirsten verärgert.

Toni Mürtz kennt die vollen tollen Tage gut aus seiner Zeit als "Sudhaus"-Wirt. Als Mitglied des Bonner Hotel- und Gaststättenverbands weiß er, dass gerade an Karneval die eine oder andere Kneipe eigentlich zu voll ist. Im "Sudhaus" werde noch heute der Einlass von zwei Türstehern geregelt - "in Absprache mit den Kellnern und dem Geschäftsführer."

Ein verantwortungsvoller Wirt solle auf jeden Fall darauf achten, dass die Fluchtwege frei sind, "auch wenn diese explizit nicht ausgeschildert sein müssen". Das "Sudhaus" habe drei davon, so Mürtz. Zudem könnten die Gäste durch zwei "riesige Fensterfronten" flüchten.

Jede Gaststätte, in der weniger als 200 Gäste Platz finden, muss zwei Notausgänge haben, sagt Thomas Wenning von der Feuerwehr, zuständig für den vorbeugenden Brandschutz. Neben der mindestens einen Meter breiten Eingangstür müsse als zweiter Rettungsweg ein mindestens 0,90 mal 1,20 Meter großes Fenster vorhanden sein. Das sei in der Bauordnung NRW festgehalten. Die vor einigen Jahren geltende Gaststättenverordnung gibt es laut Wenning nicht mehr.

Kneipen in Kellern müssten zwei Treppen und zwei Türen als Notausgänge vorweisen, Lokale mit einem Fassungsvermögen von mehr als 200 Personen fallen unter die Versammlungsstättenverordnung. "Und da gelten dann wesentlich strengere Vorschriften. So muss dort zum Beispiel ein Notausgang mindestens zweit Meter breit sein", sagte Wenning. In der Bauordnung geregelt sei auch Kneipen-Dekorationsmaterial, das schwer entflammbar sein müsse.

Vorschrift ist Vorschrift, doch Wenning weiß, dass "Karneval auch der Ausnahmezustand" herrscht. Wir können den Wirten keine Vorschriften machen. Jeder Betreiber ist selbst verantwortlich dafür, dass Rettungswege freigehalten werden. Wir haben keine Handhabe und können auch nicht jede Stunde die Lokale kontrollieren."

Gaststätten, die weniger als 200 Personen fassen, unterlägen nicht der alle fünf Jahre stattfindenden Brandschau. Begründeten Einzelfällen, so Wenning, gehe die Feuerwehr aber nach; "wenn uns zum Beispiel Hinweise vorliegen, dass in der Kneipe X etwas nicht stimmt."

Gerade an Karneval ist in der kleinsten Kneipe Platz für die doppelte Menge an Besuchern, gibt die Stadt zu. Das Bauamt, so Thomas Böckeler vom Presseamt, überprüfe in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften für den Notfall, eben auch, ob ausreichende Fluchtmöglichkeiten bestehen.

Kontrollgänge der Polizei bei augenscheinlich überfüllten Gaststätten gibt es nicht. "Wir schreiten nur ein, wenn Gefahr im Verzug ist. Dann beseitigen wir diese natürlich sofort. Dazu sind wir verpflichtet. Grundsätzliche Maßnahmen muss die zuständige Behörde treffen", so Sprecher Markus Tölle. Toni Mürtz rät schließlich mit Blick auf die tollen Tage jedem Jeck: "Wem es zu voll ist, der muss halt gehen."