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Mariechen Heidi muss die Schuhe vom Spieß tragen

Mariechen Heidi muss die Schuhe vom Spieß tragen

Prinz Otto und Prinzessin Edith urteilten über Fahnenflucht und Unterwanderung

Meckenheim. Im "Point" herrscht für einen Abend wieder das feudale System. Ein Prinz hält Gericht. Dumpfe Trommelwirbel kündigen schon von weitem das Meckenheimer Stadtsoldaten-Corps unter der Leitung von Hans-Erich Jonen an. Zwei Kameraden führen einen zaudernden Günther Tobisch in ihrer Mitte.

Er hält die Anklageschrift des Kommandanten der Prinzengarde, Friedel Groß, in den Händen: Eingriff in die Uniformordnung der Prinzengarde. Folgendes wird Tobisch zur Last gelegt: Indem er seinen Hut während der Prinzenproklamation liegengelassen habe, habe er Unbefugten einen Zugriff auf den Hut und damit eine Unterwanderung der Garde ermöglicht.

"Prinzenpaar, ehrenvolle Richter, Beteiligte," eröffnete Friedel Groß das Schnellverfahren des Ehrengerichtes mit Prinz Otto, Edith I. und den Schöffen Anneliese Löltgen und Karin Eich.

Bösartig, vollkommen aus der Luft gegriffen, wetterte Rechtsbeistand Ralf Wollina gegen die Vorwürfe des Chef-Anklägers. Tobisch sei nicht strafmündig, er könne für gar nichts. Der Niederbayer, erst seit 27 Jahren hier, könne schon "Dr Prinz kütt" fehlerfrei rufen.

Schon dessen Horoskop habe das Unglück vorausgeahnt: "Der Jupiter steht quer zum Merkur" und "Pluto vernascht die Venus". Tobischs neue Schuhe hätten daher Blasen gerieben. "Aus Pein musste er laufend und in größeren Mengen schmerzstillende Mittel zu sich nehmen." Kein Rezept sei ihm ausgestellt worden. "Nein, er musste sie bezahlen."

Tumult brach bei diesen Krokodilstränen aus: "Von wegen Medikamente, Bier." Das Machtwort des Prinzen schlug ein wie das Urteil: "Schuldig." Wie die Strafe aussieht, steht noch nicht fest. Denn Tobisch wird die Strafe von Friedel Groß übernehmen, der sich noch wegen eines Versäumnisses beim Stadt-Soldatencorps verantworten muss.

Herbert Franzen muss für das hinterhältige "Entreißen des Zepters aus den Händen des Prinzen" ein Fässchen Bier spendieren. Die Anwälte "Bossi eins bis vier" unterstellten zwar eine Rettungsaktion aus den Händen "eines torkelnden Prinzen", doch der Richter und Zeuge in Personalunion erkannte unerbittlich auf "schuldig."

Standartenführer Georg Wolber muss für die Fahnenflucht wegen der schönen Augen eines Mariechens Geschirr spülen. Tanzmariechen Heidi Wolber wurde vorgeworfen, die Stiefel auf einer Veranstaltung ausgezogen zu haben. Sie stritt das zwar ab, aber wenig glaubhaft. Prinz Otto donnerte sein Urteil: "Höchststrafe." Sie muss einen Tag die Schuhe von Spieß Franz Eschweiler tragen.