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Karneval hat im Gelsdorfer Feuerwehrhaus doch noch eine Chance

Karneval hat im Gelsdorfer Feuerwehrhaus doch noch eine Chance

Nichts spricht gegen die Nutzung

Grafschaft-Gelsdorf. (ln) "Die Gemeinde hätte gar nicht anders handeln können", sagt der Grafschafter Bürgermeister Hubert Kolvenbach zur abgesagten Kindersitzung in Gelsdorf ( der GA berichtete). Die Gemeindeverwaltung habe das neue Feuerwehrgeräte- und Mehrzweckgebäude zu keinem Zeitpunkt zur Nutzung freigegeben. Nach der Versammlungsstättenverordnung sei die Sicherheit in diesem Gebäude in weiten Teilen nicht sichergestellt, so dass dort keine Veranstaltungen genehmigt werden dürften.

Das sieht die Bauaufsicht im Kreishaus anders. "Für eine einzelne Veranstaltung bedarf es keiner Baugenehmigung. Allerdings muss der Bauherr die Verkehrssicherheit innerhalb und außerhalb des Gebäudes gewährleisten. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, spricht aus Sicht der Bauaufsicht nichts gegen eine Nutzung der Halle für eine einzelne Veranstaltung", hieß es gestern aus dem Kreishaus. Die Kindersitzung könnte also noch eine Chance haben.

Kolvenbach erklärt, die Schankerlaubnis Kindersitzung sei unabhänging vom Veranstaltungsort ausgesprochen worden. Diese wurde widerrufen und müsste neu beantragt werden. Die Karnevalsveranstaltungen im November und Januar sind ohne Wissen der Verwaltung im Feuerwehrhaus gefeiert worden. "Sie hätten dort niemals stattfinden dürfen, da die Bauabnahme noch nicht erfolgt ist", begründet Kolvenbach das Verbot. Das Gebäude erfülle noch nicht die Mindestanforderungen für eine Abnahme und weise erhebliche Mängel auf.

Die Nutzungserlaubnis für das Haus habe der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr als Mitglied der Trägergemeinschaft erteilt. Das hätte er nicht tun dürfen, und sich streng genommen sogar strafbar gemacht. "Wenn bei einer Veranstaltung in dem Gebäude etwas passiert wäre, wäre die Gemeinde strafrechtlich zu belangen gewesen", sagt Kolvenbach. Nachdem die Verwaltung erfahren hätte, dass dort eine Kindersitzung stattfinden sollte, hätte es am Donnerstagabend ein Gespräch mit dem Ortsvorsteher und dem Anwalt gegeben.

"Um strafrechtlich raus zu sein, hat es nur zwei Möglichkeiten gegeben: Entweder wir hätten eine einstweilige Verfügung erwirken oder eben über den Anwalt ein Nutzungsverbot aussprechen müssen", so der Bürgermeister. Am Montag jedenfalls hat es ein Gespräch mit dem Architekten gegeben. Thema: die Mängelliste und deren Bereinigung noch in dieser Woche.